Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2021 unverändert 4,2 Prozent. Die entsprechende Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 29. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen: https://www.kuenstlersozialkasse.de/