Informationen für Mitglieder zur GEMA

Als Mitglied im BFDK profitieren wir von deren Gesamtvertragspartnerschaft mit der GEMA. Dies beinhaltet u.a., dass den Mitgliedern des BFDK, d.h. den Landesverbänden, sowie deren Mitgliedern ein Nachlass von 20 Prozent auf die gültigen Vergütungssätze der GEMA gewährt wird.

 

Voraussetzungen für den Nachlass

1. Das Mitglied hat die Meldepflicht sowie die Einreichung einer Aufstellung der Musikfolge ordnungsgemäß erfüllt.
2. Das Mitglied ist ordnungsgemäß durch den BFDK als solches bei der GEMA gemeldet.

zu 1.
Voranmeldungen von Veranstaltungen können im persönlichen „Postfach“ im Online-Portal der GEMA getätigt werden.
Wissenswertes und allgemeine Informationen zur GEMA bzw. zum Gesamtpartnervertrag sind auf der Webseite der GEMA zu finden.

zu 2.
Um den Rabatt und die Vorteilsprogramme der GEMA nutzen zu können, muss ein Mitglied durch den BFDK bei der GEMA gemeldet sein.

Der Prozess hierbei ist wie folgt: Der jeweilige Landesverband meldet die Kontaktdaten seiner Mitglieder an den BFDK. Gemeldet werden nur jene Mitglieder, die der Datenweitergabe durch den jeweiligen Landesverband an den BFDK zugestimmt haben.

Der BFDK gibt die Gesamtliste der Mitgliedsdaten aller Landesverbände an den BFDK weiter. Änderungsbedarf von Daten sowie Ein- und Austritte von Mitgliedern können dem BFDK ganzjährig durch die Landesverbände gemeldet werden.

Hinweis: Es kann vorkommen, dass der GEMA Rabatt nicht gewährt wurde, obwohl beide Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall kann sich das Mitglied oder der zugehörige Landesverband gerne an den BFDK per E-Mail wenden: post@darstellende-kuenste.de.

Der BFDK überprüft dann noch einmal die ordnungsgemäße Meldung der Mitgliedsdaten und setzt sich in Kontakt mit der GEMA.

Neben dem Nachlass haben Mitglieder die Möglichkeit der Nutzung von GEMA Vorteilsprogrammen. Weitere Infos dazu gibt es hier.

Aktuelle Meldungen zur GEMA finden sich auf der Seite „GEMA News“.