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Bühnenversorgung: Freiwillige Versicherung für selbständige Künstler jetzt möglich

Laut Beschluss des Verwaltungsrates der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen können sich selbständige freie Bühnenkünstler/innen und professionell arbeitende Tanz- und Theaterschaffende ab 1. Januar 2017 freiwillig versichern lassen. Auch frühere Pflichtversicherte, welche eine Weiterversicherung versäumt haben, erhalten die Möglichkeit, wieder in die Bühnenversorgung einzutreten.

Nähere Informationen zur freiwilligen Versicherung finden sich auf der Website der Bayerischen Versorgungskammer sowie in dem verlinkten PDF.