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Berechnungshilfe für die Honoraruntergrenze

Im Zuge einer Empfehlung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste e.V. (BFDK) soll das Mindesthonorar für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende den Betrag von 2.150 EUR netto pro Monat nicht unterschreiten.

Als konkretes Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen professioneller Tanz- und Theaterschaffender veröffentlichte der Landesverband Sachsen darauf aufbauend Berechnungsmodelle zur Empfehlung einer Honoraruntergrenze für die freien darstellenden Künste. Diese Kalkulationshilfe berücksichtigt sowohl die vom BFDK vorgeschlagene Honoraruntergrenze als auch Erfahrungswerte anderer Branchen und kann sächsischen Freischaffenden im Tanz- und Theaterbereich bei der Berechnung ihres persönlichen Mindesthonorars behilflich sein.

*Nachtrag* Im Januar 2017 erfolgte eine Anpassung der Empfehlung auf monatlich 2.300€ für Berufsgruppen mit KSK-Versicherungspflicht sowie von 2.660€ pro Monat für nicht KSK-pflichtige Berufsgruppen.

Die aktualisierte Kalkulationshilfe zur Honoraruntergrenze kann hier eingesehen werden.