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Aktualisierte Empfehlung zur Honoraruntergrenze

Der Landesverband der Freien Theater in Sachsen (LFTS) hat – unter Berücksichtigung der Empfehlung der Honoraruntergrenze des Bundesverbandes der Freien Darstellenden Künste (BFDK) und in Anlehnung an die Erfahrungswerte anderer Branchen –  ein Papier erstellt, welches ein praxisnahes Kalkulationsschema bereitstellt, das den Freischaffenden im Tanz- und Theaterbereich bei der Berechnung ihres persönlichen Mindesthonorars behilflich ist.

Demnach sollen die Mindesthonorare für Berufsgruppen mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse (KSK) den Betrag von 2.490 EUR netto pro Monat nicht unterschreiten. Für Berufsgruppen ohne die Möglichkeit der Absicherung innerhalb der Künstlersozialkasse empfiehlt der BFDK ein Mindesthonorar von 2.875 EUR pro Monat. Für Vorstellungen wird ein Mindesthonorar in Höhe von 250,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) sowie von 280,– Euro (ohne KSKMitgliedschaft) empfohen. Proben sollen ein Honorar in Höhe von 130,– Euro (ohne KSK-Mitgliedschaft) bzw. von 105,– Euro (mit KSK-Mitgliedschaft) pro Akteur*in / pro Tag nicht unterschreiten.

Das ganze Papier ist hier zu finden.