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Verbesserung der Krankenversicherung für Solo-Selbstständige

Der Bundesrat stimmte dem verbesserten Krankenversicherungsschutz für Solo-Selbstständige gemäß Sozialgesetzbuch V zu. Demnach soll zukünftig eine Lücke im sozialen System geschlossen und die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung für Solo-Selbstständige gesenkt werden.

Dies geht auf eine Initiative der Länder Brandenburg, Berlin und Thüringen (TOP 99) zurück. Bereits seit 2009 existiert eine Versicherungspflicht. Innerhalb Deutschlands sind aktuell 2,16 Millionen Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. 600.000 Personen mit einem Jahreseinkommen von unter 9.500 Euro (787 Euro monatlich), darunter 82 % Solo-Selbstständige, sind als Geringverdiener zu werten. Der jüngste Beschluss greift die Problemstellung einer im Vergleich zum Einkommen zu hohen Beitragslast auf, durch die sich viele Solo-Selbstständige eine wirksame soziale Absicherung oder eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht leisten können. Durchschnittlich müssen 46,5 % des Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung aufgewendet werden.