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Empfehlung zur Honoraruntergrenze beschlossen

Der Bundesverband freie darstellende Künste e.V. (BUFT) hat im Oktober auf seinem Kongress in Hamburg eine Empfehlung zur Honoraruntergrenze für darstellende Künstler beschlossen. Demnach soll das Honorar für darstellende Künstler in öffentlich geförderten Projekten den Betrag von 2.150 EUR nicht unterschreiten. Der Landesverband Sachsen hat diese Initiative mit auf den Weg gebracht und erarbeitet derzeit eine Kalkulationshilfe, mit der die empfohlene Honoraruntergrenze konkret für die sächsischen Theater- und Tanzschaffenden wirksam werden kann.